Eine christliche Familie aus Deutschland findet Asyl in den USA

Einer Familie aus Baden-Württemberg wurde jetzt ihr Antrag auf Asyl in den USA genehmigt. Die Familie war 2008 aus Deutschland ausgewandert, weil sie ihre Kinder gerne zu Hause unterrichten wollte und weil ihnen deswegen drohte, dass ihnen das Sorgerecht entzogen würde.

Ihren Asylantrag hatte die Familie auch damit begründet, wegen ihres christlichen Glaubens verfolgt worden zu sein. “Während der letzten zehn bis 20 Jahre lief der Lehrplan in öffentlichen Schulen immer mehr christlichen Werten zuwider”, begründete der Familienvater die Entscheidung, die Kinder lieber zu Hause zu unterrichten. In der Schule seien seine ältesten Kinder mit Gewalt, Schikanen und Druck von Gleichaltrigen konfrontiert worden. “Ich halte es für wichtig, dass Eltern die Freiheit der Wahl haben, wie ihre Kinder unterrichtet werden”, wird er von der Nachrichtenagentur DAPD zitiert.

Der Richter, der den Asylantrag entschieden hat, soll nach Angaben der Home School Legal Defense Association gesagt haben:

Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung. (…) Deswegen steht ihr Asyl zu, und das Gericht wird ihr Asyl gewähren.

Mehr dazu hier: www.ard.de


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2 Kommentare

  1. Stücher, Helmut sagt:

    Lieber Br. Schirrmacher,
    Der deutsche Konsul in den US-Südweststaaten hat zu dem Fall Romeike gesagt. “Die Verfolgung ist weit hergeholt”.
    Ich dachte darüber nach, wann man eigentlich von Verfolgung sprechen kann, wann und wie sie beginnt. Als Vergleich könnte man Länder heranziehen, die Christen verfolgen. Muss das immer gleich lebensbedrohend sein? Gerne hätte ich Ihre Definition.
    Freundliche Grüße
    H.Stücher

  2. Johannes sagt:

    Lieber Herr Stücher, ich danke Ihnen für Ihren Kommentar! Allerdings befinden Sie sich hier nicht auf dem Blog von Herrn Schirrmacher. Den erreichen Sie hier: http://www.thomasschirrmacher.info. Eine exakte und grundsätzliche Definition von Christenverfolgung ist nicht einfach und sie beginnt sicher nicht erst dort, wo Leib oder Leben bedroht sind. In dem vorliegenden Fall hat sich die Familie offenbar in ihrer “Religionsfreiheit” eingeschränkt gefühlt und sah sich somit zum Schutz ihrer Kinder gezwungen, das Land zu verlassen. Andererseits hat die Familie, soweit ich es beurteilen kann, gegen geltendes Recht verstoßen (Schulpflicht), was m. E. letztlich Auslöser der “Verfolgung” war. Wie auch immer, es wäre wünschenswert, dass der vorliegende Fall die Diskussionen um die Möglichkeiten verschiedener Formen der Schulausbildung von Kindern in unserem Land – Hausunterricht eingeschlossen – voran bringt. Viele Grüße, Johannes Otto

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